Hilfe-Materialien: Ohne Gebühren ab Pflegegrad 1
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfsmittel. Die Kosten für diese Produkte werden durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Zu den Unterstützungsgegenständen gehören beispielsweise Treppensteiger, click here aber auch Betten. Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihr